Die Müllplatz-Story

11. Juni 2015

Der Müllplatz bei Haus 6 im ursprünglichen Zustand - fast nicht wahrnehmbar. Die einfache aber hochwertige Bauweise mit Holzpalisaden und berankt mit wildem Wein fügt sich harmonisch in das Gesamtbild der Grünfläche ein. Die Höhe der Palisaden gewährleistet eine ausreichende Beschattung des Mülls. Quer gespannte Stahldrähte dienen als Rankhilfe für Kletterpflanzen - Sichtschutz für die Bewohner in den oberen Stockwerken.

Ein Satz zur Haltbarkeit: Die Palisaden haben 20 Jahre gehalten. Bei einigen anderen Häusern werden sie noch weitere Jahre halten. Kein Auto hält so lange.

 

26. September 2015

An diesem Tag stellten wir verwundert fest, dass ein Teil der Palisaden entfernt wurde - keine Information der Hausverwaltung - wie so oft. Rechtlich handelt es sich um Entfernung von Gemeinschaftseigentum.

Dass die Palisaden zum Teil morsch waren und dass eine Instandsetzung notwendig werden würde, war über Jahre bekannt. Man hätte somit genügend Zeit gehabt, die Sache ordentlich vorzubereiten und mit den Eigentümern abzusprechen.

13. November 2015

Nach dem Motto 'unsere täglich Palisade entfernen wir heute'  zieht sich der Abbau bis Mitte November hin ! Info der Hausverwaltung - Fehlanzeige. Zwischenzeitlich haben wir dort mehrfach angefragt, was geplant ist und wie es weitergeht. Gleichzeitig haben wir mehrere Vorschläge für eine Erneuerung eingereicht. Auf eine Antwort warten wir bis heute.

 

1. Dezember 2015

Zustand unverändert. Den Bewohnern wird seit nunmehr 2 Monaten der Anblick auf den offenen Müllplatz zugemutet. Info Hausverwaltung? Richtig - Fehlanzeige

 

 

 

 

 

13. Dezember 2015

Zustand immer noch unverändert. Immer noch keine Infos. Immer noch keine Antwort auf unser Anfagen. Versteht sich der Hausverwalter wirklich als Dienstleister? Weihnachtliche Stimmung will unter diesen Umständen jedenfalls nicht aufkommen.

 

19. Dezember 2015

Ein Stabgitterzaun wurde errichtet. Dieser stellt eine 'wesentliche bauliche Veränderung' (Rechtsbegriff) gegenüber dem ursprünglichen Zustand dar und darf gemäß § 22 (1) Wohnungseigentumsgesetz nur mit Zustimmung aller betroffenen Eigentümer vorgenommen werden. Ist auch nach gesundem Menschenverstand logisch, denn wer lässt sich schon gerne über seinen Kopf hinweg Veränderungen aufzwingen, die er dann noch selbst bezahlen muss (3.500 €). Eine Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht hat uns in einer juristischen Stellungnahme diese Auffassung vollumfänglich bestätigt.

Zur Maßnahme als solche: Es wurde eine freihändige Vergabe ohne Vergleichsangebote an eine Firma Krämer, Bolanden getätigt. Gemäß Beschluss der Eigentümergemeinschaft dürfen Baumaßnahmen nur an eigetragene Fachfirmen des Garten- und Landschaftsbauverbandes vorgenommen werden. Die Firma Krämer ist nicht Mitglied im Verband. Sie ist weder im Telefonbuch, noch im Internet zu finden. Die Einholung von Vergleichsangeboten erachten wir als Selbstverständlichkeit. Eine Beauftragung in Höhe von mehren tausend Euro sollte außerdem selbstverständlich erst nach Beschluss durch die Eigentümergemeinschaft erfolgen.

Wie auf den Fotos zu sehen ist, lässt die Ausführung der Arbeiten zu wünschen übrig.

 

23. Januar 2016

Als gäbe es nicht schon genug Plastik auf der Welt - jetzt auch noch in den Außenanlagen des Wohnparks. Architekten und Stadtplaner sind sich einig, was von derartigem 'Flechtwerk' zu halten ist - nichts. Im übrigen ist die Bauweise nicht Vandalismus-sicher, wie die Fotos zeigen.

Beim Weg fehlt die seitliche Einfassung.

Außerdem ist die Höhe der Einhausung zu niedrig - eine Beschattung des Mülls ist nicht gewährleistet. Eine Überdachung oder ein entsprechender Sichtschutz fehlt. Somit ist der Müll von den Balkonen aus ungehindert einsehbar. Man kann sich weiß Gott etwas Schöneres vorstellen als vom Balkon aus auf einen Müllplatz zu schauen. Eine überdachten Einhausung würde zu einer deutlichen Wertsteigerung und der Wohnungen führen.

 

23. Januar 2016

Das Umfeld des Müllplatzes sieht aus wie ein Acker. Herstellung des ursprünglichen Zustandes - Fehlanzeige. Nicht ansatzweise wurde versucht, die durch die Baumaßnahme ruinierte Rasenfläche instand zu setzen und das direkt vor den Balkonen und Fenstern der Bewohner.

 

12. März 2016

Das Frühjahr ist da, und die Anlage sollte eigentlich fit für die Freiluftsaison sein.  Unsere Hausverwaltung zeigt aber keinerlei Aktivitäten und mutet den Anwohnern schon seit Monaten diesen Anblick zu.  Wo sind eigentlich unsere Beiräte?

8. April 2016

Mitterweile wächst Unkraut auf der Fläche.  Ein gepflegter Rasen wird das nie.

 

 

 

 

 

 

16. Mai 2016

Zustand unverändert. Die ordnungsgemäße Instandsetzung lässt weiter auf sich warten.

Lieber Hausverwalter, die Anwohner wollen draußen sitzen, grillen und das Frühjahr genießen - aber in diesem Umfeld hat man keine Lust dazu - ein Verlust an Wohn-und Lebensqualität.

 

 

 

 

16. Juni 2016

Geschlagene 9 Monate nach Beginn der Maßnahme wird die Fläche endlich in Ordnung gebracht (Erdplanum). Das Wichtigste aber, die Ansaat von Rasen erfolgt aus unerklärlichen Gründen nicht.  Also wächst das Unkraut munter weiter.

Man beachte auch die neue, mit Efeumotiv bedruckte Folie am Müllplatz. Damit soll dieser besser in die Grünanlage integriert werden. Was für ein Kitsch. Mit Qualität hat das nichts zu tun.

 

 

23. Juli 2016

Hier ein sehr positives Beispiel aus Kirchheimbolanden (Orangerie),  wie eine Müllplatz-Einhausung aussehen kann und wie sie sich in die Umgebung einfügt.

Wir haben dem Beiratsvorsitzenden und der Hausverwaltung angeboten mit Beamer und Leinwand in der kommenden Eigentümer-

versammlung eine Reihe von Beispielen zu zeigen. Bislang haben wir diesbezüglich keine Antwort erhalten.

Die Einhausung in Kibo hat auch den Vorteil, dass sie überdacht und abschließbar ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

23. Juli 2016

Ein schönes Beispiel aus Weinheim / Bergstraße. Sehr gelungen ist auch die 'Pergola-Optik'. mit Möglichkeit der Begrünung durch Kletterpflanzen. Auf diese Weise fügt sich die Einhausung perfekt in die Anlage ein.



FAZIT:

Jahrelange Untätigkeit, planloses Vorgehen, schleppende Abwicklung, mangelhafte Ausführung, eine wesentliche bauliche Veränderung ohne Beschluss der Eigentümer, eine Verschlechterung gegenüber dem ursprünglichen Zustand